Unsere Risikodeckungen.
TODESFALL.
während der Ansparphase:
Stirbt eine bei ePension versicherte Person vor Beginn der Altersrente, wird aus dem angesparten Versorgungskapital eine Hinterbliebenenleistung gezahlt.
während der Rentephase:
Stirbt eine bei ePension versicherte Person nach Beginn der Altersrente, wird aus der laufenden Rente eine Hinterbliebenenleistung gezahlt.
TODESFALL ZUSÄTZLICH
Kapital
Bis zu 150.000 EUR können bei ePension versicherte Personen als zusätzlichen Todesfallschutz absichern.
Zusätzliche Partner- und Waisenrente
Zusätzlich zu bestehenden Todesfallabsicherungen können bei ePension versicherte Person eine lebenslange Hinterbliebenenrente für ihre Partner und Waisen abschließen.
BERUFSUNFÄHIGKEIT.
Bis zu 18.000 EUR jährliche Rente können bei ePension angeschlossene Personen als Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit versichern.
BEITRAGSBEFREIUNG
Für den Fall der Berufsunfähigkeit können bei ePension angeschlossene Personen die Zahlung der Beiträge für die Altersrente absichern. Keine Altersarmut im Berufsunfähigkeitsfall.