Nachhaltigkeit

ePension Fund Europe (ASSEP)

Statement in Bezug auf Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor 

Artikel 3: Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken  

Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (die “SFDR“) ist ePension verpflichtet, auf seiner Website Informationen über die Art und Weise offenzulegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken (wie nachstehend definiert) in die Anlageentscheidung einbezogen werden, sowie die Ergebnisse der Bewertung der wahrscheinlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite. 

Ein Nachhaltigkeitsrisiko ist ein Umwelt-, Sozial- oder Governance- („ESG“) Ereignis oder eine Bedingung, die, falls sie eintritt, einen tatsächlichen oder potenziellen wesentlichen negativen Einfluss auf den Wert der getätigten Investitionen und somit auch auf den Wert der jeweiligen Abteilung des ePension Fund haben kann („Nachhaltigkeitsrisiko“). 

Ein solches Risiko hängt hauptsächlich mit klimabezogenen Ereignissen zusammen, die sich aus dem Klimawandel (den sogenannten physischen Risiken) oder der Reaktion der Gesellschaft auf den Klimawandel (den sogenannten Übergangsrisiken) ergeben, was zu unerwarteten Verlusten führen kann, die sich auf die getätigten Investitionen und somit auf die finanzielle Situation der jeweiligen Abteilung des ePension Fund auswirken können. Soziale Ereignisse (z. B. Ungleichheit, Inklusivität, Arbeitsbeziehungen, Investitionen in Humankapital, Unfallverhütung, Änderung des Kundenverhaltens usw.) oder Governance-Mängel (z. B. wiederkehrender erheblicher Verstoß gegen internationale Abkommen, Bestechungsprobleme, Produktqualität und -sicherheit, Verkaufspraktiken usw.) können sich auch in Nachhaltigkeitsrisiken niederschlagen. 

Um Nachhaltigkeitsrisiken zu reduzieren wird generell nur in Fonds mit ESG Fokus investiert. Dennoch werden Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidung und Risikoüberwachung einbezogen, sofern sie potenzielle oder tatsächliche wesentliche Risiken und / oder Chancen zur Maximierung der langfristigen risikobereinigten Renditen darstellen. 

Die Auswirkungen nach dem Auftreten eines Nachhaltigkeitsrisikos können zahlreich sein und variieren je nach spezifischem Risiko, Region und Anlageklasse. Wenn ein Nachhaltigkeitsrisiko in Bezug auf einen Vermögenswert auftritt, hat dies im Allgemeinen negative Auswirkungen auf seinen Wert oder einen vollständigen Wertverlust zur Folge. Die jeweilige Abteilung des ePension Fund weist ein Portfolio auf, das geographisch stark diversifiziert ist und Investitionen in verschiedene Anlageklassen tätigt. Darum wird nicht erwartet, dass ein einzelnes Nachhaltigkeitsrisiko wesentliche negative finanzielle Auswirkungen auf die Rendite der Abteilung des ePension Fund haben wird. 

Artikel 4: Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Ebene des Unternehmens  

ePension Fund delegiert die Vermögensverwaltung an Dritte und hat daher derzeit keinen Zugang zu ausreichenden ESG-Informationen, um die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen mit angemessener Genauigkeit zu ermitteln und zu gewichten. Daher wurde beschlossen, die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen von Anlageentscheidungen gemäß Artikel 4 der SFDR derzeit nicht zu berücksichtigen. 

Artikel 5: Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

ePension Fund zahlt seinen Mitarbeitern eine Kombination aus fester Vergütung (Gehalt und Sozialleistungen) und variabler Vergütung (einschließlich Bonus). Die Vergütungspolitik berücksichtigt die Einhaltung aller internen Risikomanagementrichtlinien. Hierbei stellt ePension Fund jederzeit sicher, dass seine Vergütungspolitik mit der Integration von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang steht, indem bei der Festlegung der variablen Vergütung der betreffenden Mitarbeiter berücksichtigt wird, dass alle Verfahren und Strategien des Unternehmens eingehalten werden, einschließlich derjenigen, die sich auf die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken beziehen. In dieser Hinsicht ermutigt die Vergütungspolitik keine Übernahme von Risiken, die nicht mit den Risikomanagementrichtlinien vereinbar sind. 

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.